Dr. Daniel Abt

Fachanwalt SAV Erbrecht

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Dr. Daniel Abt

Praktiziert auf dem Gebiet des Erbrechts, namentlich in den folgenden Bereichen: Beratung, Verhandlungs- und Prozessführung in erbrechtlichen Mandaten; Wahrung der Interessen von einzelnen Erben, mehreren Erben oder Erbengemeinschaften; Durchführung von Nachlassabwicklungen und Erbteilungen; Beratung betreffend Nachlassplanung (Erstellung von Testamenten etc.); Ausübung von erbrechtlichen Ämtern wie Willensvollstreckungen, Erbenvertretungen, Erbschaftsverwaltungen und -liquidationen.

Ausbildung: Studium an der Universität Basel; Advokaturexamen des Kantons Basel-Stadt (1999); Dissertation zum Thema «Die Ungültigkeitsklage im schweizerischen Erbrecht, unter besonderer Berücksichtigung von Zuwendungen an Vertrauenspersonen» (2002); Fachanwalt SAV Erbrecht (2009).

Bisherige Tätigkeit: Praktizierender Rechtsanwalt seit 2002, seit 2009 Fachanwalt SAV Erbrecht; Lehrbeauftragter für Zivilrecht an der Universität Freiburg i.Ue. (2007–2012); Co-Herausgeber und Mitverfasser des «Praxiskommentars Erbrecht» (5. A. 2023); Dozent im Ausbildungslehrgang «Fachanwalt SAV Erbrecht», veranstaltet vom Schweizerischen Anwaltsverband und den Universitäten Zürich und Luzern; Führung eines erbrechtlichen Forschungsprojekts des Schweizerischen Nationalfonds (2000–2001).

Mitgliedschaften: Advokatenkammer Basel, Schweizerischer Anwaltsverband; Successio – Verein zur Förderung des schweizerischen und internationalen Erbrechts; Arbeitsgemeinschaft 3-Länder-Anwälte (Schweiz/Deutschland/Frankreich); Basler Juristenverein; alumniBasel; Pro iure.

Publikationen/Referate: Zahlreiche Publikationen und Referate im Bereich des Erbrechts (namentlich «Praxiskommentar Erbrecht», 5. A. 2023).

Dr. Daniel Abt